Appell ruft immer mehr Reaktionen hervor

Appell ruft immer mehr Reaktionen hervor

Der Appell des Bundesausschuss Politische Bildung, die Träger der politischen Bildung unter den Corona-Schutzschirm der Bundesregierung zu stellen, zeigt Wirkung und ruft immer mehr Reaktionen von Bundestagsabgeordneten hervor.

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Daniela Kolbe unterstützt das Anliegen des Bundesausschuss Politische Bildung e.V. die Arbeit der Träger politischer Bildung in Zeiten der Corona-Krise zu gewährleisten und zu erhalten. In ihrem Schreiben an Bundesfinanzminister Dr. Olaf Scholz stellt Kolbe fest „Politische Bildung ist eine Aufgabe des Gemeinwohls, deshalb sehe ich die Bundesregierung hier besonders in der Verantwortung und richte den dringenden Appell an Dich, diese Träger und Organisationen bei der Gestaltung der Maßnahmen im Rahmen der aktuellen finanziellen und strukturellen Planungen zu berücksichtigen. Ich vertraue den in den Ministerien handelnden Personen, Lösungen zum Wohle der Betroffenen zu finden. In solchen Zeiten müssen wir zusammenstehen, uns gegenseitig helfen und unterstützen.“ 

Gleichlautende Briefe gingen an Bundesinnenminister Horst Seehofer, Finanzminister Olaf Scholz, Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil sowie die Bundesministerin für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Dr. Franziska Giffey.

Weiterhin berichtet Daniela Kolbe aus den Beratungen des Bundestags, dass Staatssekretär Werner Gatzer aus dem Bundesministerium der Finanzen vergangene Woche im Rahmen einer gemeinsamen Telefonkonferenz des Finanz-, Wirtschafts- und Haushaltsausschusses des Bundestages mitgeteilt hat, dass die Bildungsträger von dem aufgelegten Soforthilfe-Programm des Bundes mit abgedeckt werden. Dieses Schutzprogramm im Zuge der aktuellen Corona-Krise beläuft sich aktuell auf 50 Mrd. Euro und wird des Weiteren noch von Länderprogrammen ergänzt.  
Hinsichtlich der Kriterien zur Gewährung von Hilfszahlungen gab es vonseiten des BMF die Zusage, dass sichergestellt werde, dass das Kriterium der Gemeinnützigkeit nicht zum Scheitern von Hilfszahlungen führe. Die Kriterien sollen hier weit ausgelegt werden, zumal die Träger der Jugend- und Erwachsenenbildung nicht die einzigen sind, bei denen die Gemeinnützigkeit und der damit verbundene Ausschluss, Rücklagen zu bilden, zu Problemen bei der Inanspruchnahme von Hilfen führen kann.“

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