Die Auflösung des Vereins kann auf schriftlichen Antrag, der den Mitgliedern mit einer Frist von mindestens vier Wochen bekannt zu machen ist, in einer eigens für diese Abstimmung einzuberufenden Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Die Mitgliederversammlung beschließt über die Einsetzung eines Liquidator / einer Liquidatorin und bestimmt diese(n) jeweils mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.