Pressemitteilung zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Förderung der AfD-Stiftung

Pressemitteilung zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Förderung der AfD-Stiftung

Aufgezeigten Gestaltungspielraum nutzen – Bundesverband der politischen Bildung besorgt wegen möglicher Förderung der AfD-Stiftung

Besorgt zeigt sich der Bundesausschuss politische Bildung (bap) nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Förderung der AfD-Stiftung. „Zwar war nach der Anhörung fast mit der Entscheidung zu rechnen; aber das Urteil schafft jetzt Fakten: Die AfD-Stiftung kann nicht einfach durch Parlamentsbeschluss von der Förderung ausgeschlossen werden. Damit kann sich für die Desiderius-Erasmus-Stiftung die Tür zu einer zweistelligen Millionen-Förderung öffnen. Das erfüllt uns angesichts der verfassungsfeindlichen Bestrebungen zumindest von Teilen der AfD mit großer Sorge.“

Der Interessenverband bundesweiter Träger der politischen Bildung mahnt nun zur sorgfältigen Ausgestaltung des „Gestaltungspielraums“, den das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgezeigt hat. „Für uns ist dabei ganz sicher die Festschreibung des Schutzes der freiheitlich demokratischen Grundordnung maßgeblich, so wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Begründung ausführt. Im Gesetzgebungsverfahren muss nun versucht werden, den nachhaltigen Schaden der Demokratie durch die entsprechende Formulierung eines Gesetzes zu vermeiden.“